Organisatorisches

Lagerleitung

Erreichbarkeit während dem Lager (Tag und Nacht): 0676/88112202
Lagerleiterin: HBI Martina Grandits / HBM Christian Ziermann

Lagerordnung:

1. Ort des Lagers

Lagerplatz: Schulstraße 2a, 7540 Güssing (Festwiese)

Eintreffen und Anmeldung erfolgt beim Einkaufszentrum (Einsatzleitfahrzeug) hier: Schulstraße 18, 7540 Güssing

2. Termin

Lager:

Donnerstag, 3. bis Samstag, 5. Juli

Während dieser Zeit ist die Bewerbs- bzw. Lagerleitung (0676/88112202) erreichbar.

3. Anreise zum Jugendlager

Die Anreise erfolgt am Donnerstag, dem 3. Juli von 07.00 bis 10.30 Uhr. Bei Anreise mit Einsatzfahrzeugen ist der örtliche Brandschutz sicherzustellen. Entlang des Schotterweges beim Lagerplatz können die Anhänger abgehängt und zum Lagerplatz geschoben werden. Nach dem Entladen der Zelte mit Zubehör müssen die Fahrzeuge und Anhänger sofort am zugewiesenen Parkplatz abgestellt werden (kein Parken direkt am Lagerplatz). Für widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge haftet die jeweilige Feuerwehr.

4. Feuerwehrpass

Jedes Feuerwehrmitglied hat einen gültigen Feuerwehrpass (Scheckkarte) mitzubringen.

5. Lageranmeldung

Die Anmeldung erfolgt NICHT direkt am Lagerplatz, sondern ausgelagert beim Einkaufszentrum (Schulstraße 18, 7540 Güssing, https://maps.app.goo.gl/hdFMxqwRAmBmsHbPA beim ELF LFKDO). Danach kann über die Dammstraße auf den Schotterweg (Einbahn) entlang des Lagerplatzes zugefahren werden (Hinweis: enge, steile Abfahrt; für MTF/PKW unproblematisch). Alle Teilnehmer sind namentlich in der Bewerbsverwaltung in syBOS anzumelden (Personal > Anmeldung Bewerbe > Landesfeuerwehrjugendlager > Anmeldungen). Dies gilt auch für externe Begleitpersonen. Änderungen sind bis 2. Juli möglich.

6. Zelte

Die teilnehmenden Gruppen haben die vorab bekanntgegebenen Zelte mitzubringen. Bei der Unterbringung der männlichen und weiblichen Teilnehmer ist auf Geschlechtertrennung zu achten (evtl. auch in einem gemeinsamen Zelt mit befreundeten Feuerwehren).

7. Schilder mit Ortsnamen

Ein Schild mit dem Ortsnamen, welches vor den Zelten aufzustellen ist, ist ebenfalls mitzubringen.

8. Bekleidungsvorschrift

Bei der Eröffnung, der Siegerehrung und beim Landesfeuerwehrjugendleistungsbewerb ist ausnahmslos die Dienstbekleidung (inkl. dem offiziellen Dienst-Polo oder Dienst-T-Shirt) zu tragen.

9. Verlassen des Lagers

Das Verlassen des Lagers muss unbedingt bei der Lagerleitung gemeldet werden. Bei der Rückkehr muss die Rückmeldung erfolgen. Ein Verlassen des Lagers ohne Abmeldung kann zu Konsequenzen für die Aufsichtsperson führen.

10. Sanitäranlagen

Besonders für FJM können Hygiene-Situationen unangenehm sein. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Situationen besonders sensibel zu behandeln. Den Lagerteilnehmern stehen nach Geschlechtern getrennte Dusch- und WC-Anlagen zur Verfügung. Die Anlagen sind stets sauber zu halten. Missstände sind der Lagerleitung zu melden. Jugendliche gehen grundsätzlich ohne Betreuungspersonen umziehen bzw. duschen und dürfen selbstverständlich auch in Badebekleidung duschen.

11. Teilnehmerkennzeichnung

Den Betreuern werden bei der Anmeldung im Einkaufszentrum je Teilnehmer 2 Armbänder übergeben. Das Stoffarmband ist eine Erinnerung an die Veranstaltung. Das Tyvek/Papierarmband ist für die zeitlich gestaffelte Essensausgabe notwendig. Ohne Armband wird kein Essen ausgegeben!

Der Verlust des Armbandes ist der Lagerleitung zu melden. Die Armbänder ermöglichen auch zu freien oder ermäßigten Eintritten bei ausgewiesenen Freizeitgestaltungsmöglichkeiten.

12. Lagerküche, Verpflegung

Täglich werden von der Lagerküche in Kooperation mit dem Roten Kreuz und der FF Güssing Mahlzeiten verabreicht.

Erste Mahlzeit: Do. 3. Juli – Mittagessen; letzte Mahlzeit: Sa. 5. Juli – Frühstück.

Das Mittagessen am Samstag kann individuell am Bewerbsplatz bzw. während der Freizeitgestaltung gekauft werden.

Die Essenszeiten sind durch die färbigen Armbänder vorgegeben und einzuhalten. Jeder Teilnehmer muss nach dem Essen sein Geschirr und Besteck (wird beigestellt) selbst abräumen und zu den gekennzeichneten Stellen bringen. Tische sind durch die Jugendlichen oder Betreuer gleich nach dem Essen abzuwischen bzw. zu reinigen. Abfälle und Speisereste sind getrennt in die bereitgestellten Behälter zu geben. Gewünschte Sonderverpflegung (z.B. Vegetarier oder Allergiker) sind dem Landesfeuerwehrkommando (bei der Anmeldung in syBOS) im Voraus bekanntzugeben. Gerne dürfen sich die Teilnehmer ein zweites Mal beim Essen anstellen, falls sie noch hungrig sind. Den Anweisungen des Lagerpersonals ist Folge zu leisten.

…die Farben stellen gleichzeitig die Farben der Armbänder dar.

13. Alkohol- und Rauchverbot

Für alle Jugendlichen gilt im Sinne des Bgld. Jugendschutzgesetzes strengstes Alkohol- und Rauchverbot.

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot haben den sofortigen Ausschluss vom Landesfeuerwehrjugendlager und -leistungsbewerb zur Folge!

Im Zeltlager gilt das Alkohol- und Rauchverbot selbstverständlich auch für die Betreuer und Aufsichtspersonen. Rauchen ist an ausgewiesenen Plätzen möglich.

14. Ärztliche Versorgung

Wird medizinische Versorgung benötigt, ist die Lagerleitung unverzüglich zu verständigen. Diese verständigt Sanitäter bzw. Ärzte. Zusätzlich steht die Diana Apotheke in Güssing, gleich in der Nähe zu Verfügung (https://maps.app.goo.gl/W3rheWZx3ov4xnZT9 Pater-Gratian-Leser-Straße 4, 7540 Güssing)

15. Freizeit

Das Tragen des Armbandes ermöglicht kostenlosen Eintritt im nahegelegenen Freibad sowie Vergünstigungen bei weiteren Freizeitaktivitäten. Zusätzlich steht ein Volleyballplatz, Basketballplatz und Kleinfeldfußballplatz am Gelände der Mittelschule bzw. Gymnasium (gleich neben dem Bewerbsplatz) zu Verfügung – die Anmeldung zur Nutzung der Plätze erfolgt in der Lagerleitung. Hierfür benötigte Bälle sind selber mitzubringen. Lagerteilnehmer, die ein Musikinstrument beherrschen, werden ersucht, dieses mitzubringen.

16.  Sicherheitshinweise (offenes Feuer, Stromleitungen)

Aus Sicherheitsgründen ist das Hantieren mit offenem Feuer (z.B. Grillen, etc.) oder gasbetriebenen Geräten in der Nähe der oder in den Zelten verboten. Der Anschluss an das Stromnetz bzw. die Weiterleitung von Zelt zu Zelt ist grundsätzlich nicht möglich. Stromaggregate sind nicht erlaubt. Strom oder Kühlmöglichkeiten (z.B. für Medikamente) gibt es bei der Lagerleitung. Strom zum Aufblasen von Luftmatratzen ist bei der Lagerleitung nutzbar.

17. Mobiltelefone – Lademöglichkeiten

In der Lagerleitung besteht die Möglichkeit, Mobiltelefone aufladen zu lassen. Alternativ können auch Powerbanks verwendet werden.

Im Sinne eines kameradschaftlichen Umganges beim Lager werden die Feuerwehrjugendbetreuer ersucht, die Jugendlichen zu anderen Aktivitäten zu motivieren, als sich mit dem Handy zu beschäftigen.

18. Evakuierung

Im Falle einer notwendigen Evakuierung verlassen alle Lagerteilnehmer den Lagerplatz geordnet und begeben sich auf direktem Weg zur Aktivparkhalle (neben dem Bewerbsplatz). Die Evakuierung wird ausschließlich durch die Lagerleitung angeordnet. Als Signal dienen eine Handsirene oder ein Megafon, eingesetzt durch die Lagerleitung.

Die FJB sind verpflichtet, ihre Gruppe umgehend auf Vollständigkeit zu überprüfen. Fehlende Personen sind sofort der Lagerleitung zu melden. Aus Sicherheitsgründen dürfen bei der Evakuierung keine persönlichen Gegenstände (z. B. Gepäck) mitgenommen werden. Den Anweisungen der Lagerleitung ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.

19. Pflichten der Feuerwehrjugendbetreuer und Aufsichtspersonen

Die Lagerleitung macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den Feuerwehrjugendlichen um minderjährige Personen handelt. Jede Betreuungsperson übernimmt deshalb bestimmte Pflichten (Jugendschutzgesetz), deren Nichteinhaltung rechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Während der gesamten Dauer des Lagers ist ausschließlich der Feuerwehrjugendbetreuer oder die Aufsichtsperson für die Jugendlichen verantwortlich. Nehmen am Lager weibliche Feuerwehrjugendmitglieder teil, so ist eine weibliche, volljährige Aufsichtsperson (muss kein Feuerwehrmitglied sein) erforderlich. Diese Person kann auch von einer Nachbarfeuerwehr hinzugezogen werden. Den Anordnungen der Lagerleitung und des Lagerleitungsteams ist Folge zu leisten.

Grundsätzliches zum Verhalten:

Unser Ziel ist, dass wir gemeinsam ein respektvolles, ermutigendes Umfeld für die FJM schaffen. Die Aufsichtspersonen sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und handeln entsprechend. Wir alle achten auf unsere Wortwahl, verzichten auf Schimpfwörter und vermeiden abwertende oder sexualisierte Sprache. Wir unterlassen unerwünschte Berührungen und achten das individuelle Grenzempfinden der Jugendlichen. Wir beachten die „Zwei-Erwachsene-Regel“ und stellen damit sicher, dass nach Möglichkeit ein weiterer Erwachsener anwesend oder in der Nähe ist. Vorfälle im Zusammenhang mit Gewalt, Übergriffen und Grenzverletzungen sowie vagen und konkreten Verdachtsfällen sind der Lagerleitung zu melden.

Ein Gespräch mit den Jugendlichen (evtl. im Beisein der Eltern), bei welchem alle Verhaltensregeln (Rechte und Pflichten) für ein geordnetes Lagerleben besprochen werden, sollte unbedingt vor Lagerbeginn auf Ortsebene erfolgen.

20. Einverständniserklärungen

Wir weisen darauf hin, dass vor der Abreise die Einverständniserklärung (Drucksorte Nr. 117, LFKDO Bgld.) von den Erziehungsberechtigten eingeholt werden muss.

Link: https://www.lfv-bgld.at/index.php/bewerbe/news-bewerbe-leistungspruefungen/lfjlb-25  

Getränke, Speisen, Bezahlung, Pfand

Beim Landesfeuerwehrjugendlager erhalten alle teilnehmenden Feuerwehren zwei Berechtigungskarten, mit denen Speisen und gekühlte Getränke von der FF Güssing auf Lieferschein bezogen werden können – ausschließlich an den gekennzeichneten Ausgabestellen. Diese Karten müssen nach Abschluss der Konsumation an der Kassa im Zelt retourniert werden, danach wird eine Rechnung durch die Feuerwehr Güssing ausgestellt.
Das Pfandsystem für PET-Flaschen ist bar geregelt: Rückgabe nur bei Pfandlogo, lesbarem Etikett und unzerdrücktem Zustand – die Rückzahlung erfolgt nicht über Lieferschein, sondern direkt an den Pfandrückgabestellen.